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Tennistrainer Lizenz

Um Tennistrainer zu werden und beispielsweise in einer Tennisschule anfangen zu können und dort Tennisunterricht geben zu können, ist es notwendig, zuerst eine Lizenz als Tennistrainer zu erwerben. Hierfür muss eine entsprechende Trainer-Ausbildung abgeschlossen werden.

 Ausschlaggebend für die Lizenz ist aber auch, welche Art von Trainer man werden möchte. Denn hierbei gibt es durchaus Unterschiede.

So gibt es beispielsweise die B- und C-Lizenzen für Trainer, die allgemeine Tennisstunden geben wollen wie es in regulären Tennisschulen üblich ist. Für diese Ausbildungen ist der jeweilige Mitgliedsverband zuständig, der im Deutschen Tennis Bund organisiert ist. Nähere Informationen hierzu kann in der Regel der örtliche Tennisverein gaben. Es gibt auch Lizenzen für die B-Trainerausbildung, die für den Leistungssport vorgesehen sind. Neben den Ausbildungen für B- und C-Lizenzen ist darüber hinaus auch noch die A-Lizenz verfügbar. Diese Ausbildung kann nur beim Deutschen Tennis Bund durchgeführt werden. Hierfür steht das Bundesleistungszentrum in Hannover zur Verfügung. Die Diplom Trainerausbildung hingegen wird in der Kölner Trainerakademie durchgeführt. Voraussetzung, um die Diplom Prüfung antreten zu können, besteht darin, dass die A-Lizenz bereits vorhanden sein muss. 

Bei allen Trainerlizenzen besteht jeweils eine Pflicht zur Fort- und Weiterbildung, damit die gültige Lizenz aufrecht erhalten werden kann. Die Häufigkeit bzw. der Zeitpunkt dieser Fortbildung hängt von der jeweiligen Lizenzart ab. Somit ist die Fortbildung beispielsweise bei der C-Lizenz erst ab dem 4. Jahr notwendig, bei A-Trainern jedoch schon ab dem 2. Jahr nach der Prüfung. Um zu einer Ausbildung und Prüfung zum Tennistrainer zugelassen zu werden und somit die Trainerlizenz erhalten zu können, müssen einige Zulassungsbedingungen gegeben sein. Dazu gehört vor allem die Zugehörigkeit zu einem Mitgliedverband des Deutschen Tennis Bundes. Zudem müssen auch verschiedene Rahmenrichtlinien gegeben sein, die vom DTB genau vorgegeben werden.

Die Ausbildung in anderen Ausbildungsstätten als in denen vom Deutschen Tennis Bund vorgesehenen ist in der Regel nicht möglich bzw. wird nicht anerkannt.
 

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